Das Pflanzgut muss ebenso wie das Saatgut im biologischen Anbau aus biologischer Vermehrung stammen. Da im Zierpflanzensektor biologische Ware nicht für das gesamte Sortenspektrum und teilweise auch nicht in den benötigten Mengen und Qualitäten verfügbar ist, können Ausnahmen beantragt werden (mit Ausnahme von Sämlingen einjähriger Arten). Voraussetzung ist, dass das Vermehrungsmaterial nach der Ernte nicht konventionell behandelt worden ist. Die Verfügbarkeit von Pflanzgut aus ökologischer Produktion muss in der offiziellen Datenbank www.organicXseeds.com (oXs) überprüft werden. Ist dieses von der geeigneten Sorte vorhanden, ist deren Verwendung Pflicht.
Seit Anfang 2025 können bei Zierpflanzen auch Sammelbestätigungen über die oXs gestellt werden.
Einschränkungen gibt es im biologischen Zierpflanzenbau bei der Beschaffung von Sämlingen, d.h. aus Samen gezogenen Jungpflanzen, die während einer Vegetationsperiode wachsen (bei Sämlingen von Arten, deren Anbauzyklus — von der Umpflanzung des Sämlings bis zur ersten Ernte des Erzeugnisses — in einer Vegetationsperiode abgeschlossen ist. (z. B. Viola, Salat etc.). Diese dürfen nach EU-Öko-Verordnung nicht aus konventioneller Produktion stammen. Da das Angebot aus biologischem Anbau begrenzt ist, bleibt den Zierpflanzenbetrieben oft nur die eigene Aussaat und Anzucht.
Angebot und Beschaffung
Bei der Beschaffung von Bio-Jungpflanzen ist eine frühzeitige Bestellung und Nachfrage bei den Betrieben und Firmen sehr wichtig.
Liebe Produzent:innen und Firmen, wer für folgende Listen noch Ergänzungen hat, bitte gerne die
Erdbeer-& Spargelpflanzen, Knoblauch, Paulownia-Sämlinge, Süßkartoffeln, Gemüse, überwiegend in Bio
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